Eine solche Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung ist vor allem des­halb sinnvoll, da nach rechtswirksam erfolgter Ackerbau nichts als eine größere anzahl der verantwortliche Beauftragte wegen Verwaltungsübertretungen rein seinem Verantwortungsbereich bestraft werden kann, aber nicht eine größere anzahl der Unberührt ver… Read More